Barrierefreie Türen – für ein selbstbestimmtes Leben.

Barrierefreiheit berücksichtigt die Bedürfnisse von Senioren, Kleinkindern, Menschen mit Handicap oder besonderer Körpergröße und -form. Mit intelligenten Tür- und Beschlaglösungen von PRÜM sorgen Sie für ein barrierefreies Heim, damit Sie in jeder Lebenslage selbstbestimmt wohnen können.


Barrierefreie PRÜM-Türen - für ein selbstbestimmtes Leben

Barrierefreie Türen von PRÜM machen Ihre Räume ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar. Wir halten für viele Einschränkungen eine passende Türlösung bereit.

Bei unseren Funktionstüren steht nicht nur der funktionelle Nutzen allein, sondern auch die Ästhetik, Form und Optik im Vordergrund. Hier ein Beispiel wie barrierefreie Türen von PRÜM aufgebaut und ausgestattet sein können:

  • Beschläge:
    1 PZ-Schloss–Standard bzw. je nach Funktion
    2 Bodendichtung–zum Schutz gegen Luftzug und Schall (optional)
    3 Bänder–je nach Ausführung 3-teilige Bänder oder Sicherheitsbänder
    4 Türdrücker–je nach Anforderungen an die Bedienbarkeit
    5 Schließblech PRÜM–je nach Funktion Sicherheitsschließblech
    6 Profilzylinder–Standard oder eventuell motorisch

  • Türblattaufbau / Zargenaufbau:
    7 Oberfläche – z.B. CPL, HPL, Dekor, Furnier, Lack aus unserem Oberflächensortiment
    8 Zarge – z.B. Türfutter, Blendrahmen, Blockrahmen, Stahlzarge 

  • Sonstiges:
    > Lichtausschnitt in verschiedenen Typen auf Anfrage möglich
    > Lüftungsgitter auf Anfrage möglich

Türen für barrierefreies Wohnen in Mietobjekt oder Eigenheim

Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben. Dafür kann die Wohnung so umgebaut werden, dass ihnen ein „barrierefreies Wohnen“ ermöglicht wird. Zu beachten ist, dass bauliche Änderungen an Mietobjekten vom Vermieter genehmigt werden müssen. Dabei konzentriert sich barrierefreies Bauen in Mietobjekten und Eigenheimen überwiegend auf Menschen mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen:

  • Menschen mit motorischen Einschränkungen, d.h. Geh- oder Greifbehinderungen
  • Menschen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
  • Menschen mit sensorischen Behinderungen, d.h. seh- oder hörbehinderte Menschen, Blinde und Gehörlose
  • Klein- und großwüchsige Menschen
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen

Wohnheime und Tagesstätten mit behindertengerechten Türen ausstatten

Wohnheime und Tagesstätten sind darauf ausgerichtet pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr eigenständig in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Sie bieten neben Wohnraum auch Verpflegungs- und Betreuungsleistungen.

Barrierefreie Türen für Pflegeheime und Krankenhäuser

In Einrichtungen, wo die zu versorgenden Patienten stationär oder tagesklinisch untergebracht sind, finden sich Menschen mit temporären oder situativen Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen. Das sind zum Beispiel:

  • Menschen mit vorübergehenden Unfallfolgen
  • Personen mit Kinderwagen und Kleinkindern, Gepäck
  • Ältere und schwächere Menschen

Barrierefreie Zugänge mit nützlichen Türtechniken

Uneingeschränkte Barrierefreiheit beginnt an der Wohnungseingangstür und setzt sich im Inneren des Wohnraums nahtlos fort. PRÜM-Türen lassen sich mit vielen Extras ausstatten, die dem Raum Transparenz und Offenheit verleihen:

  • elektrische Schiebetürbeschlag SCALA
  • Drehflügel mit Funkfernbedienung DORMA
  • FSB Drücker barrierefrei
  • Fingerklemmschutz für Türen
  • Automatischer Türantrieb für Drehflügeltüren DORMA ED100

Barrierefreiheit mit Schiebetüren und Drehflügeltüren

Innentüren als Drehflügeltüren und Schiebetüren eignen sich unter bestimmten Voraussetzungen für die barrierefreie Wohnung.

Sobald die Drehflügeltür genügend Bewegungsfläche aufweist und somit Menschen mit körperlichen Einschränkungen ausreichend Bewegungsmöglichkeiten vor, hinter und seitlich der Tür haben, ist auch eine Tür mit Drehbewegung uneingeschränkt nutzbar.

Schiebetüren fördern die Barrierefreiheit und nehmen weniger Platz in Anspruch.
Schiebetüren fördern die Barrierefreiheit und nehmen weniger Platz in Anspruch.

Durch das horizontale Öffnen einer schiebbaren Tür ist keine Drehbewegung nötig. Somit erleichtert sie das Überschreiten in einen anderen Raum. Es wird kein Bereich durch eine Schwenkbewegung versperrt oder blockiert.

Drehflügeltüren benötigen ausreichend Platz für einen barrierefreien Einsatz.
Drehflügeltüren benötigen ausreichend Platz für einen barrierefreien Einsatz.

Durchgangsmaß barrierefreier Türen

Das Durchgangsmaß, oder auch Lichte Durchgangsbreite, beschreibt die Breite oder Höhe von Drehflügel- und Schiebetüren für den Durchgang. Die vorgeschriebenen Maße variieren je nach Einsatzort:

  • Heime, Wohnheime, Tagestätten, Wohnungen: 90 cm Breite
  • Pflegeheimen, Krankenhäuser: 125 cm Breite
  • bei allen Einrichtungen: 205 cm Höhe

 

Bewegungsflächen von Drehflügeltür und Schiebetür

Als Bewegungsflächen von Türen bezeichnet man den jeweiligen Raum, den sie bei der Bedienung einnimmt. Eine ausreichend große Bewegungsfläche ist maßgeblich für einen barrierefreien Durchgang. Da sich Drehflügel- und Schiebetür in der Bedienung unterscheiden, nehmen sie beim Durchgehen einen unterschiedlich großen Raum ein:

  • Drehflügeltüren: auf der Aufschlagseite 150 cm x 150 cm
  • Drehflügeltüren: auf der Falzseite 150 cm x 120 cm
  • Schiebetüren: auf beiden Seiten: ≥190 cm breite/≥ 120 cm Tiefe
  • Dreh- und Schiebetüren: Abstand vom Griff bis zur Raumecke: ≥ 50 cm 
Bewegungsfläche Drehflügeltür (links) / Bewegungsfläche Schiebetür (rechts)
Bewegungsfläche Drehflügeltür (links) / Bewegungsfläche Schiebetür (rechts)

Öffnungsrichtungen – Vorschriften für Drehflügeltüren

Türen zu rollstuhlgerechten Sanitärräumen müssen:

  • nach außen aufschlagen
  • im Notfall von außen entriegelbar sein
  • bei Rettungswegen in Fluchtrichtung aufschlagen

DIN-Normen für barrierefreie Türen

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind auch DIN-Normen bei der „barrierefreien Planung“ und Gestaltung von Gebäuden zu beachten. „Barrierefreies Bauen“ ist in Deutschland durch die neuen Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 definiert. Die beiden Normen wurden bereits in die „Musterliste der technischen Baubestimmungen“ des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) aufgenommen und haben die bis dahin enthaltenen Normen DIN 18024-2 und DIN 18025-1 und -2 abgelöst. Als technische Regeln erhielten sie mit der Aufnahme in die jeweiligen Landesbauverordnungen bauaufsichtliche Gültigkeit.

Die folgenden DIN-Normen für Türen beinhalten technische Grundlagen und Anforderungen an das barrierefreie Bauen: 

  • DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen“-Planungsgrundlagen: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen“-Planungsgrundlagen: Wohnungen
  • DIN 18101: Türen für Wohnungsbau (Wohnungsbau, Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz, gegenseitige Abhängigkeit der Maße)
  • DIN EN 12217: Türen-Bedienungskräfte-Anforderungen und Klassifizierungen

Türen nach DIN 18040 - Kontrastreiche Gestaltung und weitere Vorschriften

Mit Einführung der DIN 18040-Teil 1 und 2 werden kontrastreiche Gestaltungen für eine bessere Orientierung Pflicht. Die Türen müssen deutlich wahrnehmbar sein, damit auch Menschen mit einer Sehschwäche diese problemlos bedienen können. Speziell für Personen mit sensorischen Einschränkungen ist die Farbgebung der Zargen, im Vergleich zu den sie umgebenden Flächen, hervorzuheben. Die Bedienelemente, wie z.B. ein Türdrücker, sollten sich entsprechend farblich vom Türblatt abheben.

Glaswände, Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen sind mit zwei breiten Sicherheitsmarkierungen in Streifenform (je mindestens 8 cm) zu versehen. Diese müssen in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm über der „Oberkante fertiger Fußboden“ (OFF) angebracht werden.

Niedrige Leibungstiefe bei Türen für eine einfache Bedienung

Die Leibungstiefe bei Dreh-, Schiebe- und Raumspartüren darf nach DIN 18040 nicht größer als 26 cm sein (entspricht der Wandstärke). Bei größeren Leibungstiefen ist eine abgeschrägte Zarge oder eine Automatisierung der Tür erforderlich.

Tür-Bedienkräfte ermöglichen einfaches Öffnen und Schließen
Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein. Das wird erreicht mit den Bedienkräften und -momenten der Klasse 3 nach DIN EN 12217, z. B. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren und Schiebetüren. Wenn die maximalen Bedienkräfte überschritten werden, sind automatische Türsysteme notwendig.

Türenschwellen vermeiden

Sowohl für öffentliche Gebäude, als auch für barrierefreie Wohnungen, fordert die DIN 18040 Teil 1 und Teil 2, dass grundsätzlich Bodenschwellen zu vermeiden sind. Dies gilt gerade für Personen mit motorischen Einschränkungen. Ist dies nicht umsetzbar bzw. die Schwelle nicht vermeidbar, so dürfen Türschwellen max. 2 cm betragen.

Tür-Bedienhöhe nach Einsatzzweck ausrichten
Damit die Türen problemlos genutzt werden können, wird eine Bedienhöhe nach DIN 18040 Teil 1 und 2, von 85 cm über OFF (gemessen von Oberkante fertiger Fußboden bis Mitte Drückernuss) gefordert. Bei Türen, die nicht speziell für Rollstuhlfahrer vorgesehen sind, ist es sinnvoll die Standardhöhe von 105 cm nach DIN 18101 am Türdrücker einzuhalten. Sie ist besonders für größere sowie Menschen mit Rückenleiden komfortabler.

Taster zur Türbedienung in der richtigen Position

Ein Taster für ein automatisches Öffnungssystem muss in einer Höhe (Tastermitte) von 85 cm über OFF (Oberkante fertiger Fußboden) angebracht werden. Menschen mit motorischen Einschränkungen, wie z.B. Rollstuhlfahrer, benötigen für die Betätigung von Tastern einen seitlichen Abstand von mindestens 50 cm zu Wänden und bauseitigen Einrichtungen.

Tür-Spione auf Sitzhöhe
Ein Spion ist in einer Höhe von ca. 120 cm über OFF (Oberkante fertiger Fußboden) anzubringen.


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