Feuerschutztüren – Wärmstens empfohlen.

Feuerschutztüren können das Schlimmste oftmals verhindern, denn ihre Bestandteile halten Gefahren durch Feuer fern. Auf diese Weise werden Menschen und auch Gegenstände im Wohnraum, in Betrieben und in öffentlichen Gebäuden geschützt.


Was ist Feuerschutz?

Unter Feuerschutz, auch Brandschutz, versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen. So werden bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglicht. Da der Feuerschutz in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreift, nehmen neben den direkten Brandschutzgesetzen oder Bauordnungen noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen Bezug auf den Brandschutz. Erwähnt seien hier beispielsweise elektrotechnische Verordnungen oder Lagerbestimmungen für Gase oder brennbare Flüssigkeiten. Auch Theater- und Veranstaltungsgesetze enthalten Regeln für einen umfassenden Brandschutz.

Bränden mit Feuerschutztüren vorbeugen

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern, beziehungsweise einschränken. Bei Veranstaltungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen muss ein »Feuerwehrsicherheitswachdienst« oder eine Brandsicherheitswache bereitsgestellt werden.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in 

  • baulichen Brandschutz 
  • anlagentechnischen Brandschutz 
  • organisatorischen Brandschutz 

Ziele des vorbeugenden Brandschutzes: 

  • Primärziel: Rettung von Menschen 
  • Risiken der Brandentstehung minimieren 
  • Risiken der Brandausbreitung minimieren 
  • Wertgegenstände schützen

Brandschutz nach DIN EN 1634

Schritt für Schritt werden die in Deutschland geltenden DIN-Normen an europaweit geltende DIN-EN-Normen angepasst. Für die Prüfung gibt es bereits die neue europäische Norm DIN EN 1634-1, nach der PRÜM-Feuerschutztüren heute schon geprüft werden. Im Vergleich zur deutschen Norm DIN 4102-5 wurden die Prüfbedingungen deutlich verschärft, so dass die Feuerschutztür aufwendiger konstruiert werden muss als zuvor. Bis die neue europäische Norm komplett eingeführt und in das deutsche Baurecht integriert ist, wird noch eine gewisse Zeit vergehen. Doch PRÜM setzt schon jetzt alles daran, für die Umstellung bestens vorbereitet zu sein.

Brandschutz nach DIN 4102

Zurzeit gilt für Feuerschutztüren in Deutschland noch die DIN 4102, die für alle Bundesländer gilt. In der DIN 4102 werden »Brandschutzabschlüsse« wie folgt definiert: »Brandschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen und selbstschließende Abschlüsse wie Klappen und Tore, die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern.«

Bei der Planung von Gebäuden müssen gewisse Richtlinien, Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden. Dies betrifft insbesondere die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer sowie verschiedene Richtlinien und Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Gaststättenrichtlinien).

Alle Feuerschutztüren aus Holz und Holzwerkstoffen sind »nicht geregelte Bauprodukte«, für die ein Nachweis in Form einer »Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung« geführt werden muss. Die »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung« wird vom DIBt in Berlin aufgrund durchgeführter Brandschutzprüfungen in Zusammenarbeit mit den Prüfinstituten erteilt. Eine Fremdüberwachung im Betrieb sorgt während der Gültigkeitsdauer der Zulassung für eine gleichbleibende Qualität der Feuerschutztüren.

PRÜM-Schall­schutz­klassen SK1 – SK4

Feuer­widerstands­klasse

Feuer­widerstand [min]

Bezeichnung

T30 > 30 feuerhemmend
T60 > 60 hochfeuerhemmend
T90 > 90 feuerbeständig

Dauerfunktion und Rauchschutz

Weitere Grundvoraussetzungen zur Erteilung einer »Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung« ist eine Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102-18 des jeweiligen Brandschutzelements (zukünftig EN 1191). Bei der Dauerfunktion muss ein Türelement insgesamt 200.000 Öffnungszyklen standhalten, ohne dass Türblatt, Zarge oder die Beschlagsteile eine Funktionsbeeinträchtigung erleiden.

Die Funktion »Rauchschutz« ist bei Feuerschutztüren nicht zwingend vorgeschrieben, aber optional möglich. Bei einem Großteil wird auch eine Rauchschutzfunktion gewünscht. Die Rauchschutzprüfung wird ebenfalls an einem kompletten Element durchgeführt, das entsprechende Kriterien nach DIN 18095 erfüllen muss (zukünftig EN 1634-3). Weitere Informationen sind im Kapitel »Rauchschutz« zu finden.

Einsatzempfehlungen für Türen mit Brandschutz

Grundsätzlich muss vom Architekten oder Brandschutzbeauftragten festgelegt werden, an welchen Stellen im Gebäude eine Brandschutztür montiert werden muss. Vor Feuer schützende Türen müssen in jedem Fall eine gültige »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung« besitzen und selbstschließend sein (Türschließer). Optional können Türschließer mit Feststellanlagen und Rauchmeldern zum Einsatz kommen. Die Montagerichtlinien in der mitgelieferten Einbauanleitung müssen zwingend eingehalten werden. 

Zugelassene Wände für Feuerschutztüren

Die Eignung des Brandschutzabschlusses nach den entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen zur Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Zugelassene Wände Feuerschutz - Zulassung Z-6.20-2095 - Typen: T30-1-FS30 / T30-2-FS30

Inhalt fehlt

Zugelassene Wände Feuerschutz - Zulassung Z-6.20-1892 - Typ: T30-1-FSA

Inhalt fehlt

Feuerschutztüren von PRÜM

PRÜM bietet eine Vielzahl von Feuerschutztüren mit Prüfzeugnis an. Je nach Einsatzgebiet können diese mit weiteren Funktionen und Extras ausgestattet werden (z.B. Einbruchschutz, Klimaklasse 3). Alle Feuerschutztüren mit Rauchschutz haben mindestens die Schallschutzklasse SK1. Während sich die Technik im Inneren der Tür befindet, passt die äußere Optik perfekt zum Standard-Programm von PRÜM.

Weil wir heute schon an die Standards von morgen denken, sind unsere Feuerschutztüren nach der neuen europäischen Norm DIN EN 1634-1 geprüft. Sie können sich also auf eine aufwendig konstruierte Sicherheitstür verlassen – und schöne Momente entspannt genießen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen bei PRÜM 

PRÜM besitzt zurzeit zwei gültige »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen« für Brandschutztüren: 

  • Z-6.20-2095 – PRÜM-Typen FS-30-1/FS-30-1-RD und FS-30-2/FS-30-2-RD 
  • Z-6.20-2156 – PRÜM-Typen FS-1 und FS-1-RD 

Während die Typen »FS-30-1« und »FS-30-2« in fast allen Varianten zur Verfügung stehen, rundet der Typ »FS-1« das Programm ab, indem hiermit eine günstige Alternative mit den Grundfunktionen zur Verfügung steht. 

Lieferumfang und Bestimmungen bei Feuerschutztüren 

Als Hersteller von Brandschutztüren ist PRÜM dazu verpflichtet, ein funktionsfähiges Brandschutzelement an den Kunden auszuliefern. Ein funktionsfähiges Brandschutzelement besteht aus Türblatt und Türzarge (inkl. aller Beschläge, wie Bänder, Schloss, Schließblech, Türschließer und Türdrücker). Weiterhin müssen die Zulassung sowie eine Montageanleitung mitgeliefert werden


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