Rauchschutztüren - Damit Schadstoffe draußen bleiben.

Rauchschutztüren schützen vor Schadstoffen, die häufig als giftige Rauchgase, zum Beispiel durch Verbrennungsprozesse, entstehen. Nicht nur in öffentlichen Gebäuden verhindern Rauchschutztüren die Ausbreitung von Rauch, auch im privaten Bereich schützen sie vor Rauchgasvergiftungen.


Was bedeutet Rauchschutz?

Rauch ist ein meist durch Verbrennungsprozesse entstehendes Aerosol in feinstverteilter Form aus Abgasen, Staubpartikeln und Nebeltröpfchen. Umgangssprachlich wird dichter, undurchsichtiger und gegebenenfalls dunkler Rauch als Qualm bezeichnet. In der Regel ist Rauch ein Schadstoff für Mensch und Umwelt. Die Rauchvergiftung ist eine verbreitete Todesursache bei Wohnungsbränden. Dabei tritt der Tod meist durch eine Kombination aus thermischen Verletzungen mit Erstickung und Lungenreizung ein.

Die meisten Brandopfer (in Deutschland 70 %) verunglücken nachts, da tagsüber ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden kann. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, sodass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Deshalb fallen fast alle Brandtoten nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. In Deutschland sterben 95 % der Brandtoten an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich. 

Rauchschutztüren – Rauchschäden vorbeugen

Auf der einen Seite können sogenannte Rauchmelder besonders während des Schlafes mögliche Opfer warnen und Menschenleben retten. Auf der anderen Seite müssen die baulichen Gegebenheiten so gestaltet sein, dass die Ausbreitung von Rauch weitgehend verhindert wird.

Rauchschutztüren sind so ausgelegt, dass sie die Ausbreitung von Rauch verhindern und Flucht- und Rettungswege für eine gewisse Zeit rauchfrei halten. Besonders wichtig ist dies in Gebäuden, wo sich größere Menschenmengen aufhalten, wie beispielsweise Krankenhäuser, Banken, Sporthallen oder Veranstaltungsgebäude. 

Die grundsätzlichen Anforderungen an Rauchschutztüren sind: 

  • Rauchschutztüren müssen ein „Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis“ besitzen. 
  • Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein.
  • Rauchschutztüren müssen zu jeder Zeit ihre Funktionsfähigkeit gewährleisten. 
  • Das komplette Element muss von einem Hersteller geliefert werden.

Prüfung von Rauchschutztüren

Die Prüfung von Rauchschutztüren erfolgt nach DIN 18095 (Rauchschutz) und DIN 4102-18 (Dauerfunktion). In allen Bundesländern wurde die DIN 18095 als technische Baubestimmung baurechtlich eingeführt. Während der Prüfung wird die Luft im Prüfraum auf 200°C erhitzt und ein definierter Überdruck von 50 Pascal erzeugt. Unter diesen Bedingungen dürfen gewisse Leckraten nicht überschritten werden (1-flügelig 20m³/h – 2-flügelig: 30m³/h), um die Rauchschutzprüfung zu bestehen. Bei der Dauerfunktion muss ein Türelement insgesamt 200.000 Öffnungszyklen standhalten, ohne dass Türblatt, Zarge oder die Beschlagsteile eine Funktionsbeeinträchtigung erleiden. Nach der erfolgreichen Rauchschutz- und Dauerfunktionsprüfung wird dem Antragsteller ein »Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis« von der anerkannten Prüfstelle ausgestellt. Lt. DIN 18095 müssen alle Rauchschutztüren mit einem Kennzeichnungsschild versehen werden. Unterschieden wird dabei zwischen 1- und 2-flügeligen Rauchschutztüren: 

  • Rauchschutztür (RS), 1-flügelige Tür nach DIN 18095 – RS-1 
  • Rauchschutztür (RS), 2-flügelige Tür nach DIN 18095 – RS-2

Einsatzempfehlungen für Rauchschutztüren

Grundsätzlich muss vom Architekten oder Feuerschutzbeauftragten festgelegt werden, an welchen Stellen im Gebäude eine Rauchschutztür montiert werden muss. Rauchschutztüren müssen in jedem Fall ein gültiges »Allgemeines bauaufsichtliche Prüfzeugnis« (AbP) besitzen und selbstschließend sein (Türschließer). Optional können Türschließer mit Feststellanlagen/Freilaufeinrichtung und Rauchmeldern zum Einsatz kommen. Die Montagerichtlinien in der mitgelieferten Einbauanleitung müssen zwingend eingehalten werden.

Außerdem müssen Rauchschutztüren (RS-Türen) dort eingebaut werden, wo sie nach bauaufsichtlichen Vorschriften für Rauchschutztüren gefordert werden (MBO – Musterbauordnung). Je nach Landesbauordnung gibt es weitere Richtlinien und Verwaltungsvorschriften, die stark von der MBO abweichen können. 

Einsatzempfehlungen laut Musterbauordnung MBO (Beispiele)

Rauchschutz nach DIN 18095

Empfohlener Einsatzort

RS1 / RS2 Sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht unmittelbar ins Freie führt, muss der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse zu notwendigen Fluren haben.
RS1 / RS2 In notwendigen Treppenräumen müssen Öffnungen zu notwendigen Fluren rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben.
RS1 / RS2 Notwendige Flure sind durch nichtabschließbare, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen.
RS1 / RS2 Laut Musterbauordnung (MBO) der Länder müssen in Geschossen mit mehr als 4 Wohnungen allgemein zugängliche Flure angeordnet sein, die vom Treppenhaus rauchdicht abgeschottet sind.

Rauchschutztüren von PRÜM

PRÜM bietet eine Vielzahl von Rauchschutztüren mit »Allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis« an. Dieses besteht zurzeit aus zwei Zeugnissen: 

  • P-5011 DMT DO – Rauchschutztür Typ »RD-40« 
  • P-14-000103-PRO1 ift (AbP-C05-01-de-01) – Rauchschutztür mit Einbruchschutz Typ »EH-RD«  

Zukünftig (voraussichtlich ab 2019) gibt es nur noch 1 AbP (P-5011 DMT DO) für alle Rauchschutz-Türtypen.

Nicht nur das Gesetz – Als Hersteller von Rauchschutztüren verpflichten wir uns auch selbst Ihnen ein funktionsfähiges Rauchschutzelement auszuliefern. Zum Lieferumfang gehören die folgenden Teile: 

  • Türblatt 
  • Zarge 
  • Türschließer 
  • Türdrückergarnitur 
  • Bänder, Schloss, Schließblech 
  • Montageanleitung, Prüfzeugnis, Bezeichnung von Rauchschutztüren 
     

Je nach Einsatzgebiet können unsere Funktionstüren mit Rauchschutz mit weiteren Funktionen und Extras ausgestattet werden (z.B. Einbruchschutz, Klimaklasse 3). Alle Rauchschutztüren ohne Lichtausschnitt haben mindestens die Schallschutzklasse SK1. Während sich die Technik im Inneren der Tür befindet, passt die äußere Optik perfekt zu unserem Standard-Programm.


Sie benötigen weitere Informationen?

Schauen Sie nach einem Fachhändler in Ihrer Nähe und lassen Sie sich kompetent beraten.

Zur Fachhändlersuche

Folgen Sie uns

Blog

Auf unserem Blog erwarten Sie viele spannende Themen. mehr

Inspirationen

Schauen Sie sich unsere Produktbilder und Videos an. mehr